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Elementarpädagogik der Zukunft – so finanzieren wir die beste Kinderbetreuung für Vorarlberg

Vorarlberg braucht ein vielfältiges und familiengerechtes Kinderbetreuungsangebot!

Wie seit Kurzem bekannt, wird die schwarz-grüne Landesregierung die Elterntarife bei 4- und 5-Jährigen, die in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen betreut werden, nicht mehr stützen. Nach Protesten zwar erst ab Herbst 2022, aber die Förderkürzung kommt. Für uns NEOS war diese Ankündigung ein Weckruf.

Derzeit ist ein neues Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz in Ausarbeitung. Die geplante Förderkürzung zeigt, wohin die Reise inhaltlich gehen könnte: weniger Flexibilität und Vielfalt. Die Angebote müssen dabei nicht durch pädagogische Konzepte, familiengerechte Öffnungszeiten und andere Elemente überzeugen.

Für uns NEOS ist nicht entscheidend, was draufsteht, sondern was drinnen ist. Egal ob Kinderbetreuung oder Kindergarten, egal ob privat oder öffentlich - wichtig ist, dass Kinder die bestmögliche Betreuung und Erstbildung bekommen. Und dass sich Eltern darauf verlassen können, dass sie Familie und Beruf unter einen Hut bringen können.

 

Und gerade diese Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird unnötig erschwert. Warum?

Vorarlberg ist im Bundesländervergleich Schlusslicht bei Öffnungszeiten und Schließtagen in der Kinderbetreuung. In Vorarlberg betragen die Öffnungszeiten im Schnitt acht Stunden pro Tag. Und die acht Stunden erreichen wir vor allem dank der flexibleren Angebote privater Einrichtungen. Denn das Vorarlberger Kindergartengesetz legt nur eine tägliche Mindestöffnungszeit von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr fest, also fünf Stunden.

Es ist also wenig verwunderlich, dass die Vorarlberger Unternehmen gerade letzte Woche erneut einen dringenden Appell an die schwarz-grüne Landesregierung gerichtet haben, sie möge doch endlich für längere Öffnungszeiten bei der Kinderbetreuung sorgen.

Der Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF; Teil der 15a Vereinbarung zwischen Bund und Länder zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze) belegt zudem, dass eine Öffnungszeit von unter 9 Stunden am Tag keine Vollzeitarbeit beider Elternteile ermöglicht.

Studien aus dem In- und Ausland zeigen, dass insbesondere die Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen einen wesentlichen Effekt auf die Vollzeitbeschäftigung von Frauen und einem entsprechend höheren Einkommen haben. Laut einer Erhebung der Europäischen Kommission geben 57 Prozent der österreichischen Mütter von Kindern im Vorschulalter als Hauptgrund für ihre Teilzeitbeschäftigung an, dass sie „keine Verfügbarkeit eines entsprechenden Platzes haben, der eine Vollzeitstelle erlauben würde.

Der massive Ausbau an Kinderbetreuungsplätzen – den die Landesregierung gerne anführt – hat in Vorarlberg paradoxerweise nicht dazu geführt, dass mehr Frauen in Vollzeit arbeiten. Nahezu der gesamte Anstieg in den Betreuungsquoten bzw. der Anzahl der betreuten Kinder ist auf Vormittagsbetreuung zurückzuführen.

Daten der Statistik Austria für das Jahr 2019 belegen das. In Vorarlberg besucht nur jedes vierte Kind den Kindergarten ganztags. In diesem Licht ist auch der hohe Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen zu analysieren!

Gemäß dem Kindergartengesetz muss keine Betreuung am Nachmittag angeboten werden. Geschweige denn eine Betreuung bis am Abend, wie es auch Vorarlbergs Unternehmen fordern. Das muss sich ändern!

 

Längere Öffnungszeiten lassen sich finanzieren

Wir NEOS fordern seit Langem eine Ausweitung des Angebots im Bereich der Elementarpädagogik - inhaltlich wie zeitlich!

Eine aktuelle Studie vom Wirtschaftsforschungsinstitut Eco Austria zeigt, dass die Ausweitung der Öffnungszeiten einen nur geringen Einfluss auf die öffentlichen Ausgaben hat. Konkret für Vorarlberg rechnet Eco Austria vor: bei Ausweitung der Öffnungszeiten auf das österreichische Durchschnittsniveau - im Schnitt eine ¾ Stunde länger - steigen die laufenden öffentlichen Ausgaben von etwas mehr als 111 Mio. Euro auf etwa 117 Mio. Euro, also etwa 5,6 Mio. Euro. Dies entspricht einem Kostenanstieg um knapp mehr als 5 %.

Die Finanzierung dieser Mehrausgaben könnte durch Effizienzpotenziale erfolgen, etwa durch gemeindeübergreifende Kooperationen.

Wir NEOS fordern bereits seit Längerem gemeindegrenzen-übergreifende Kooperationen zwischen den Kindergärten. Kooperationen führen zu besserer Auslastung, Qualität und Flexibilität und damit zu familiengerechten Angeboten. Eine Studie zu solchen Kooperationen in Vorarlberg (vgl. Jochum und Strele 2009, S. 16) belegt, dass dadurch Grundbedürfnisse der Kinderbetreuung besser abgedeckt oder sogar Zusatzleistungen erbracht werden können.

Die Realität ist aber, dass die Auswahlmöglichkeiten an der Gemeindegrenze enden. Familien sind auf das Angebot angewiesen, das innerhalb ihrer Heimatgemeinde vorhanden ist. Das ist auch ein Problem für eine bedarfsgerechte und kostengünstige Ausweitung der Öffnungszeiten. Statt Eltern die Möglichkeit zu geben, das passende Angebot über den Gemeindegrenzen hinaus auszuwählen, hängen sie vom Good-Will der Gemeinden und damit der Bürgermeister_innen ab.

Um Gemeindegrenzen überschreitende Angebote attraktiv zu machen, müssen wir neue Wege in der Finanzierung der Kinderbetreuung gehen. In Vorarlberg steht mit einem Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz die Möglichkeit an, diese Finanzierung mitzudenken und damit tatsächlich bedarfsgerecht das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen auszubauen. Leider sind diese Themen gegenwärtig zu wenig berücksichtigt. Aber die zuständige Landesrätin Barbara Schöbi-Fink hat Gesprächsbereitschaft signalisiert.

 

Bedürfnisse der Familie im Mittelpunkt – "Das Geld folgt dem Kind"

Wir NEOS verfolgen langfristig ein Ziel im Bereich der Kinderbetreuung: Wir wollen, dass die Familien entscheiden können, welches Angebot für sie am besten passt. Wir wollen, dass in der Finanzierung durch die öffentliche Hand dafür das Geld dem Kind folgt.

Was bedeutet das? Die verschiedenen öffentlichen Gelder, die für den Betrieb in der Kinderbetreuung von Landes- und Gemeindeseite bereits ausgegeben werden, werden zusammengefasst. Jedes Kind erhält einen Rucksack mit diesen Förderungen. Abhängig von bestimmten Faktoren (sozioökonomischen Faktoren, sonderpädagogischer Bedarf) bekommt – bildlich gesprochen – jedes Kind eben diesen Rucksack mit den Förderungen umgehängt. Die Einrichtung, in der die Betreuung dann schlussendlich stattfindet, bekommt dieses Geld zur Finanzierung.

Logisch, dass das nicht von einem Tag auf den anderen umgesetzt werden kann. Mit der Ausarbeitung des neuen Gesetzes wäre jetzt der ideale Zeitpunkt, erste Schritte in diese Richtung zu setzen.

 

Wir fordern die Landesregierung daher auf:

  1. Zu erheben, wie verbreitet Kooperationen zwischen Gemeinden im Land schon sind - insbesondere im Kindergartenbereich. Es geht dabei auch um die Frage, inwiefern Familien Möglichkeiten wahrnehmen können, gemeindeunabhängig die Betreuungseinrichtung in Anspruch zu nehmen, die ihren Bedarf am besten abdeckt. Nur so bekommen wir ein klares Bild für die Situation, mit der sich Vorarlbergs Familien auseinandersetzen müssen und können an neuen Lösungen arbeiten.
  2. Die aktuellen Förderungen und Finanzierungsströme sowie ihre Wirkung zu analysieren. Die Frage ist, welche Wirkung Fördersträme auslösen und ob damit die gesetzten Ziele erreicht werden können. Genau auf diesen Aspekt geht die Studie von Eco Austria ein.
  3. Steuerungsmöglichkeiten auf übergeordneter Ebene zu etablieren: Familien, bei denen das Angebot außerhalb der Gemeindegrenze besser erfüllt wird, sollen nicht mehr auf Gutdünken der Gemeinden angewiesen sein. Sie sollen Rechtssicherheit bekommen - indem das Geld dem Kind folgt, egal ob man einen Platz in der Heimatgemeinde in Anspruch nimmt, oder eben nicht.

 

 

“Anstatt das vielfältige Kinderbetreuungsangebot in Vorarlberg auszudünnen, sollte sich die Landesregierung auf die Ausweitung des Angebots - insbesondere der Öffnungszeiten – kümmern, und dafür die gemeindeübergreifende Kooperationen forcieren.” - Johannes Gasser

 

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