Zum Inhalt springen

NEOS sorgt für Transparenz bei Inseratenschaltungen des Landes

Der NEOS Antrag auf eine umfassende Neuaufstellung der Inseratenschaltungen in Vorarlberg wurde mit einer Ausschussvorlage abgeändert angenommen, freut sich NEOS-Landtagsabgeordneter Johannes Gasser: „Der Druck von uns NEOS für mehr Transparenz und saubere Politik zeigt auch hier wieder Wirkung. Wir begrüßen die heute verabschiedeten Schritte und sind froh, dass hier endlich Bewegung in die Sache kommt. Leider hat sich die Landesregierung nicht getraut, auch explizit Richtlinien für die Inseratenschaltungen der Landesunternehmen zu formulieren. Wenn man sich daran erinnert, dass Landesunternehmen großzügig Inserate in ÖVP-nahen Magazinen geschaltet haben, wäre dieser Schritt dringend notwendig gewesen. Das geplante neue Parteientransparenzgesetz muss hier sicherstellen, dass solche Finanzströme trockengelegt werden. Wir NEOS werden in Zukunft gewährleisten, dass das passiert!“

 

Amtsgeheimnis bleibt in Vorarlberg Realität

Enttäuscht zeigt sich hingegen Johannes Gasser, dass ein Antrag auf Abschaffung des Amtsgeheimnisses und Einführung der sogenannten „Informationsfreiheit“ im Land keine Mehrheit fand. „ÖVP und Grüne wollen hier weiter darauf warten, dass der Bund eine gesetzliche Grundlage liefert. Wie lange noch?“, fragt sich der NEOS-Landtagsabgeordnete. „Die schwarz-grüne Bundesregierung kündigt seit zwei Jahren ständig einen Gesetzesentwurf an, ohne bisher verbindliche Ergebnisse geliefert zu haben. Vorarlberg könnte hier Leadership zeigen und in Vorleistung gehen, schiebt aber die Verantwortung an den Bund ab.“

Johannes Gasser verweist auf den Spielraum für mehr Transparenz auf Landesebene. „Hier geht es um eine relativ einfach umsetzbare Transparenzoffensive für Vorarlberg, die z.B. Auftragsvergaben, Veröffentlichungspflichten der Landesregierung, oder Hearings bei Stellenbesetzungen umfassen könnte. Um das umzusetzen, muss man nicht auf den Bund warten und steht auch nicht im Widerspruch zu einem allfälligen Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene.“

Vielleicht interessieren dich auch diese Artikel

Melde dich für unseren Newsletter an!