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Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz – Vorarlbergs Familien verdienen mehr!

Am Mittwoch, den 28. September, wird das neue Kinderbildungs- und betreuungsgesetz im Rechtsausschuss des Landtages behandelt. Vorarlbergs Familien stehen vor großen Herausforderungen. Sie brauchen gerade jetzt verlässliche, leistbare und flexible Strukturen, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf funktionieren kann.

Besonders angesichts der aktuellen Teuerung ist es notwendig, Familien – ergänzend zu treffsicheren Entlastungen – die Möglichkeit zu geben, mit eigener Kraft die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen. Auch zur Lösung des eklatanten Fachkräftemangels liegt ein wesentlicher Schlüssel in einer besser funktionierenden Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das neue Gesetz ändert im Hinblick darauf für Familien im Land zu wenig, kritisiert NEOS-Familiensprecher Johannes Gasser. Statt ambitioniert die Weichen für die nächsten Jahre zu stellen, wird nur das Notwendigste gemacht. NEOS präsentieren heute ihren Abänderungsantrag zum Gesetz und passende Begleitmaßnahmen, um die richtigen Rahmenbedingungen für den qualitätsvollen Ausbau der Betreuungsplätze zu schaffen.

 

„Das neue Kinderbildungs- und betreuungsgesetz hätte eine zukunftsfitte Richtungsentscheidung werden können. Die Hoffnung war, Kindern den bestmöglichen Start in ihre Bildungslaufbahn zu ermöglichen, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und Pädagoginnen und Pädagogen ein Arbeitsumfeld zu ermöglichen, in dem sie gerne arbeiten. Rausgekommen ist nicht eine gemeinsame Vision, sondern der kleinste gemeinsame Nenner. Die Familien in diesem Land haben Besseres verdient“, so NEOS-Familiensprecher Johannes Gasser. NEOS präsentieren aus diesem Grund einen Abänderungsantrag mit Vorschlägen, wie das Gesetz den Bedürfnissen der Eltern und Kinder besser gerecht werden kann.

  • Es braucht einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag: Im aktuellen Gesetzesvorschlag ist ein Versorgungsauftrag enthalten. Dieser sei allerdings zu zaghaft formuliert, kritisiert Gasser. So gilt der Versorgungsauftrag für 2-Jährige nur für einen halben Tag und erst ab 2025/26. „Wir fordern deshalb die stufenweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag eines Kindes“, so Johannes Gasser.
    • Ab 2023/24: Rechtsanspruch für 3 bis 6-Jährige von 7:30-17:30
    • Ab 2024/25: Ausweitung auf Nachmittagsbetreuung für Volksschul-Kinder
    • Ab 2025/26: Ausweitung auf 2-Jährige
    • Ab 2026/27: Rechtsanspruch ab dem 1. Geburtstag

       
  • Kostenfreiheit: Vorarlbergs Familien sind mitunter mit den höchsten Kosten für Kinderbetreuung konfrontiert. Aus diesem Grund ist es kaum irgendwo so unattraktiv wieder arbeiten zu gehen wie hier. Die soziale Staffelung der Elternbeiträge leistet keinen Beitrag zu mehr Leistbarkeit für den Großteil der Vorarlberger Familien. Andere Bundesländer zeigen vor, dass es möglich ist: Wien seit 2009, Burgenland seit 2019, Kärnten seit diesem Jahr und Niederösterreich zumindest für die Vormittage ab dem kommenden Jahr. NEOS fordern deshalb, dass Kinder- und Nachmittagsbetreuung grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung stehen soll.

     
  • Mehr Entscheidungsfreiheit für Familien: Mit dem neuen Gesetz nehmen die Gemeinden eine noch viel stärkere Rolle in der Angebotsgestaltung ein. Die Familien sind damit weiter ausschließlich auf das Angebot angewiesen, das es in ihren Gemeinden gibt. Wenn für sie ein Angebot in einer anderen Gemeinde, z.B. bei einer betrieblichen Kinderbetreuung bzw. einem privaten Träger besser passt, sind sie weiterhin auf das Gutdünken der Bürgermeister:innen angewiesen, ob sie dieses Angebot auch in Anspruch nehmen können. „Wir fordern deshalb, dass Familien das für sie passende Angebot in Anspruch nehmen können, auch wenn die Einrichtung in einer anderen Gemeinde ist und auch wenn die Gemeinde nicht zustimmt! Das Geld sollte dem Kind folgen.“ 

 

Um das alles umzusetzen, braucht es entsprechende Begleitmaßnahmen / Rahmenbedingungen: 

  • Gerechte Förderungen und finanzielle Sicherheit für betriebliche und private Träger: Es darf nicht die gesamte Last bei den Gemeinden bleiben, sondern es braucht endlich gleiche Voraussetzungen auch für betriebliche und private Kinderbetreuungseinrichtungen.

„Es kann nicht sein, dass private und betriebliche Einrichtungen zwar vom Land dieselbe finanzielle Unterstützung wie kommunale Einrichtungen bekommen, diese bei den Gemeinden aber ungleich behandelt werden“, so Gasser. Damit haben sie nicht dieselben Voraussetzungen, um den Familien Angebote zu machen. Das hält einige betriebliche (und damit private) Träger zurück selbst in den Ausbau zu gehen, wenn sie nicht sicher sein können, dass sie finanziell dieselben Voraussetzungen bekommen. „Wir müssen in den kommenden Jahren jede Ressource in diesem Bereich nutzen, die ausbauen möchte“, betont Gasser.

 

  • Vorausschauende und nachhaltige Personalplanung als Schlüssel zum Erfolg:
    • Vorausschauende Personal-, Ausbildungs- und Ressourcenplanung ähnlich wie in der Pflege
    • Die finanzielle Abgeltung der Mitarbeiter:innen soll verbessert werden.
    • Finanzielle Anerkennung von Mehrarbeit
    • Nur wenige Absolvent:innen der BafEP sind später in ihrem erlernten Beruf tätig. Es braucht deshalb ein besseres Monitoring der Abgänger:innen der BafEP.
    • Regelungen auf Bundesebene, die Quereinsteiger:innen und verwandte Berufe in den Bereich bringen
    • Assistenzkräfte sollen für nicht pädagogische Aufgaben eingesetzt werden können.

„Wer den Fachkräftemangel in der Elementarpädagogik nicht löst, wird ihn nirgendwo lösen. Wenn die Eltern nicht sicher sein können, dass ihre Kinder gut und altersgemäß betreut werden, fällt der Wiedereinstieg oder eine Erhöhung des Stundenausmaßes besonders schwer. Genügend gut ausgebildetes Personal muss in der Frage des Ausbaus der Kinderbetreuung oberste Priorität haben“, so Johannes Gasser.

 

Kinderbetreuungs-Musterland Dänemark

Das Kinderbildungs- und betreuungsgesetz wäre die Chance gewesen, um sich an den besten in Europa und auf der Welt zu orientieren – etwa an Dänemark. Der Betreuungsschlüssel liegt dort bei 1:3,5 bei 0 bis 2-jährigen Kindern. Dafür braucht es mehr Personal. Dänemark investiert deshalb 1,3 Prozent des BIP in die Elementarbildung. In Österreich sind es 0,7 Prozent.

 

„Natürlich ist das zum Teil auch Bundesmaterie – etwa die Ausgaben anteilig am BIP. Dennoch lohnt sich der Blick nach Dänemark auch in Hinblick auf die Auswirkungen auf die Familien und Wirtschaft. Ein qualitativ hochwertiges, flächendeckendes Kinderbetreuungsangebot kommt der gesamten Gesellschaft zugute und stärkt zudem den Wirtschaftsstandort“, erklärt Gasser. So ist die Beschäftigungsquote von Müttern mit kleinen Kindern in Dänemark wesentlich höher als in Österreich, die Teilzeitquote niedriger und die Altersarmut geringer. Hinzu kommt eine stärkere soziale Mobilität aufgrund der höheren Erwerbsquote. „Das sind die Ziele, die wir in Österreich und Vorarlberg anstreben müssen. Das geht nicht von heute auf morgen, aber ohne konkrete Zielsetzungen, kommen wir nicht weiter“, so der NEOS-Familiensprecher.

 

Positiv merkt Gasser zum Gesetz an, dass zumindest in ein paar Bereichen dringend notwendige Schritte gesetzt werden. Dazu gehören alterserweiterte Gruppen und mehr finanzielle Mittel für den Ausbau von Landesseite. Auch, dass es nun endlich ein Gesetz gibt, das für fast alle Betreuungsformen – vom Kleinkind bis zur Nachmittagsbetreuung von Volksschüler:innen – ist begrüßenswert, so die NEOS.

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