„Es muss endlich Schluss sein mit planlosen Maßnahmen und Unsicherheit. Es hat mehrere Anläufe gebraucht, bis endlich klar war wie die Kurzarbeit angewendet wird. Das hat unzählige Unternehmen sehr viel Zeit, aber auch Steuerberaterstunden gekostet. Es ist auch immer noch nicht klar, ob die Schließung der Hotellerie rechtens war bzw. welche Ansprüche für die Unternehmen bestehen,“ ärgert sich der UNOS Vorarlberg Sprecher Sasha Petschnig und fordert Klarheit.
Wie bereits informiert, wurden mit 25. März 2020 die Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden nach § 20 Epidemiegesetz 1950 aufgehoben. Die von den Betriebsschließungen betroffenen Betriebe können binnen sechs Wochen, ab Aufhebung der Verordnungen ihre Vergütungsansprüche bei den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden anmelden. Es handelt sich um einen Antrag auf Zuerkennung einer Vergütung gem. § 32 Epidemiegesetz 1950. Mittlerweile gibt es bereits private Anwaltskanzleien, die „Sammelklagen“ anbieten. Diese Prozessfinanzierungsunternehmen verdienen damit gutes Geld – nämlich bis zu knapp 30 Prozent des erreichten Entschädigungsbetrages.
UNOS Vorarlberg Sprecher Sasha Petschnig fordert nun die Wirtschafskammer Vorarlberg auf, eine entsprechende Sammelklage* für die Mitglieder aufzusetzen, wenn dieser Antrag negativ beschieden wird. „Wir müssen für unsere Betriebe alles unternehmen, um den wirtschaftlichen Schaden durch die behördlich auferlegten Schließungen zu kompensieren. Die Wirtschafskammer Vorarlberg darf nicht untätig sein, während andere private Anwaltsunternehmen das Recht auf Entschädigungszahlungen für Betriebe einfordern und gutes Geld damit verdienen. Dieses Geld fehlt den Unternehmen am Ende wieder“, so Petschnig.
Funktionieren solle laut Petschnig das Verfahren so, dass der Antrag durch das Unternehmen eingebracht wird. Sollte der Antrag negativ beantwortet werden, übernimmt die WKV die Vorbereitung und die Kosten der Klage. Bei Rücklagen von 23 Mio. € in Vorarlberg bzw. 1,5 Mrd. € bundesweit, solle das durchaus möglich sein. „Damit wäre den Mitgliedsbetrieben wirklich geholfen. Ob eine Sammelklage erfolgreich ist, können wir – wie viele unterschiedliche Fachleute unterschiedliche Meinungen vertreten – nicht abschließend beurteilen. Fakt ist aber, dass sich bereits Unternehmer aus der Hotellerie an Sammelklagen von privaten Anwaltskanzleien beteiligen und hohe Kosten – bis hin zur Vorfinanzierung – zahlen. Diese Funktion muss die WKV übernehmen. Die WKV hat uns informiert, dass keine Sammelklagen geplant sind – weder in Vorarlberg, noch in Salzburg. Das ist schlichtweg falsch, denn in Salzburg ist das bereits in Planung und wird auch so kommuniziert. Das zeigt aber, dass die Unsicherheit nicht nur in der Branche selbst, sondern auch in der Wirtschaftskammer Einzug gehalten hat. Hier braucht es eine schnelle Klarstellung, um zu vermeiden, dass weitere Mitglieder sich vorab einer Sammelklage anschließen und damit vielleicht überlebenswichtiges Geld verlieren“, erklärt Petschnig.