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„Es zieht sich wie ein roter Faden durch die Vorarlberger Landespolitik: Die Vertuschungstaktik der ÖVP. Nach monatelangem Druck, das Gutachten in der Causa Agrargemeinschaften in Feldkirch zu veröffentlichen, musste die notwendige Transparenz nun durch eine Tageszeitung hergestellt werden. Das spricht Bände für das Amtsverständnis des Feldkircher Bürgermeisters“, so NEOS-Landtagsabgeordneter Johannes Gasser.
Klientelpolitik auf Kosten der Allgemeinheit und der Stadt
Das angesprochene Gutachten ist vernichtend. Eine wirkliche Aufteilung der 1.300 Hektar Gemeindegutsgrund gab es nicht - im Gegenteil, die Stadt hat sogar noch Flächen abgegeben. „Das sind massive Dimensionen. Natürlich kann man darüber diskutieren, was das Ganze 60 Jahre später noch bringt. Aber hier wurde offenbar in der Vergangenheit derartig unsauber gearbeitet, dass einige eingesessene Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen davon profitieren und die Allgemeinheit darunter leidet. Es ist ein Paradebeispiel dafür, wie die ÖVP in Feldkirch jahrzehntelang gearbeitet hat: Klientelpolitik auf Kosten der Allgemeinheit und der Stadt“, so NEOS-Stadtrat Georg Oberndorfer
Stadt muss Feststellungsverfahren einleiten
Für den Feldkircher NEOS-Stadtrat liegen die nächsten Schritte auf der Hand: „Es gibt keinen Grund auf die Stellungnahme des Landes zu warten. Das ist reine Verzögerungstaktik der Feldkircher ÖVP. Das Land hat in einer Anfragebeantwortung an den NEOS-Landtagsklub im September deutlich Position bezogen. Wenn derartige Mängel vorliegen, hat die Stadt die Möglichkeit ein neuerliches Feststellungsverfahren einzuleiten. Genau das ist es was jetzt passieren muss. Auf was wartet man hier eigentlich?“
Landespolitische Tragweite wird mit Gutachten sichtbar
Auch die mögliche landespolitische Tragweite des Falles werde laut NEOS-Landtagsabgeordneten Johannes Gasser immer deutlicher: „Laut Gutachten habe die Arbeitsgruppe des Landes im Jahr 2008 bestehende Vereinbarungen zwischen Agrargemeinschaften und Gemeinden nicht materiell geprüft. Stattdessen wurden sie als abgeschlossene Hauptteilungen klassifiziert, wenn diese in den Vereinbarungen so genannt wurden, selbst wenn es rechtlich womöglich gar keine waren. Das Gutachten ist hier für den Fall Feldkirch sehr deutlich: Es gab keine entsprechende Hauptteilung, die als solche zu klassifizieren wäre. Das ist natürlich auch bei anderen Agrargemeinschaften möglich. Das Land hat in seiner Arbeitsgruppe nicht die notwendige Transparenz geschaffen.“
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