„Wir NEOS sehen in Anfragebeantwortungen immer wieder, dass die zuständige Landesstatthalterin Schöbi-Fink im zahlenmäßigen Blindflug unterwegs ist. So ist ihr z.B. nicht bekannt, wie aktuell im Bereich der Mittags- und Schülerbetreuung die Tarife ausgestaltet sind. So einen Blindflug darf gerade im Hinblick auf das neue Gesetz nicht passieren!“
„Mit dem neuen Gesetz sollen Gemeinden einen Versorgungsauftrag erfüllen. Manche Beteiligte befürchten dadurch einen zusätzlich hohen Bedarf an Gruppen und Personal. Ob diese Befürchtung gerechtfertigt ist, oder ob sogar ein ambitioniertere Versorgungsauftrag möglich wäre, ist nach wie vor unklar. Wir müssen wissen, wie viele Kinder in den einzelnen Altersgruppen betreut werden und in welchem zeitlichen Umfang dies geschieht. Dann erst kann abgeschätzt werden, wohin der Bedarf aufgrund des neuen Gesetzes geht“, zeigt Johannes Gasser die Notwendigkeit einer fundierten Zahlenbasis auf. „Wenn z.B. schon ein Großteil der 4-Jährigen in einer Betreuungseinrichtung ist und dort die Betreuung ganztägig stattfindet, wird der Versorgungsauftrag wenig Veränderung bringen. Dann könnte man sich ruhig trauen einen ambitionierten Versorgungsauftrag ab dem ersten Geburtstag zu ermöglichen und Vorarlbergs Familien Planungssicherheit zu geben.“
„Entscheidend ist, dass wir ein ambitioniertes und ehrgeiziges Gesetz auf den Weg bringen – ein Gesetz, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser ermöglicht. Es geht darum, den Vorarlberger Familien – die arbeiten wollen – die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu bieten. Wir müssen diesen Familien ein Aufstiegsversprechen und das Vertrauen geben, dass sie sich aus eigener Leistung wieder etwas aufbauen können. Eine gut funktionierende Kinderbetreuung ist der Schlüssel dazu!“