Die derzeitige Regelung der Vergabe von Gemeindewohnungen wirkt nicht als sozial ausgewogen. Geringverdiener kommen zu kurz, während andere aufgrund falscher Gewichtungen begünstigt werden. Zusätzlich werden Berechnungsfehler gemacht. Das System hinkt deutlich und unterstützt nicht Menschen, die es wirklich brauchen, sondern hilft solchen, die sich sehr wohl Wohnungen im privaten Sektor leisten könnten. Ein von uns eingebrachter Antrag soll nun eine Änderung in der Gewichtung erzeugen und helfen, dass gemeinnütziger Wohnbau wieder mehr für Bedürftige zur Verfügung steht.
Die Evaluierung der Wohnungsvergaben von Sozialwohnung hat in den vergangenen Wochen für Aufsehen gesorgt. Während 97 Wohnungen an Haushalte mit einem Nettoeinkommen von über 4.000 Euro vergeben wurden, erhielten über 300 Haushalte mit einem sehr geringen Einkommen von unter 1.000 Euro trotz Ansuchen keine Wohnung. Dabei wurde von Rüdisser auf einen Berechnungsfehler verwiesen. Das ändert allerdings nichts daran, dass die Vergabe von gemeinnützigen Wohnungen alles andere als sozial ausgewogen ist. Ein Grund für diese ungerechte Verteilung stellt die unzureichende Berücksichtigung der Haushaltsgröße in Bezug auf das Einkommen dar. Die Parameter der Gewichtung müssen dringend einer kritischen Analyse unterzogen werden. Es braucht ein Einkommensmonitoring im sozialen Wohnbau. Steigt das Einkommen, müssen sich auch die Mieten an die neue Situation anpassen. Zusätzlich ist es wichtig auch auf die höhere Mobilität der Vorarlbergerinnen und Vorarlberger Rücksicht zu nehmen. Die hohe Gewichtung der Meldezeiten steht dem derzeitigen modernen Lebensstil der Vorarlbergerinnen und Vorarlberger entgegen. Somit ist fraglich, inwiefern tatsächlich jene bei Wohnungsvergaben zum Zug kommen, die diese auch am dringendsten benötigen würden. Für uns steht außer Frage, dass das oberste Priorität haben muss.
Klare Handlungsanleitungen für Gemeinden fehlen
Bei der Umsetzung der Wohnungsvergaberichtlinie zeigt sich zudem, dass die Gemeinden mit der Anwendung der Richtlinie in manchen Fällen überfordert sind. Das unterstreicht ein Versagen der Landesregierung, die es offenbar nicht geschafft hat, klare Handlungsanleitungen an die Gemeinden weiterzugeben. Rüdisser hat damit die Verantwortung an die Gemeinden abgeschoben, statt dieser selbst nachzukommen.