„Es ist eine große Freude, dass unser Entschließungsantrag für Rechtssicherheit bei grenzüberschreitendem Homeoffice im Sozialausschuss einstimmig angenommen wurde“, sagt NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker. „Künftig können Grenzpendlerinnen und Grenzpendler mehr als 25 Prozent im Homeoffice verbringen, ohne sich den Kopf wegen der Versicherung zerbrechen zu müssen.“ Auch im Land haben NEOS Vorarlberg sich für die Verbesserung der rechtlichen Situation der Grendpendler:innen eingesetzt und entsprechende Anträge eingebracht.
Personen mit österreichischem Wohnsitz, die beispielsweise in Deutschland oder der Schweiz arbeiten, unterliegen derzeit der Sozialversicherungspflicht im Staat des Arbeitgebers, wenn sie weniger als 25 Prozent der Tätigkeit im Wohnsitzstaat ausüben. Liegt die Arbeitszeit am Wohnort über diesen 25 %, entsteht Sozialversicherungspflicht am Wohnort. Schon bei 6 von 20 Arbeitstagen im Monat schnappt also die Falle zu. Das heißt zugleich: Entweder reduzieren die Dienstgeber:innen die Arbeitszeit im Homeoffice auf unter 25% oder sie rechnen die Dienstnehmer:innen bezüglich der Sozialversicherung über einen anderen Staat ab. „Diese zusätzliche Bürokratie wurde während der Pandemie durch entsprechende Abkommen mit angrenzenden Nachbarländern ausgesetzt. Mit unserem Antrag wird diese bürokratische Hürde endgültig abgeschafft“, so Loacker. „Das erleichtert es auch österreichischen Unternehmen, Arbeitnehmer:innen aus dem Ausland anzustellen und macht den Standort Österreich für diese attraktiver. In Zeiten des Arbeitskräftemangels ist das ein enorm wichtiger Schritt.“
Die Pandemie hat die Arbeitswelt vor allem in den Bereichen Digitalisierung und Homeoffice nachhaltig verändert. Business as usual wie vor der Pandemie ist weder möglich noch sinnvoll. Loacker: „Es erleichtert und freut mich, dass wir mit diesem erfolgreichen Antrag die rechtlichen Bedingungen für österreichische Unternehmen und Grenzpendler:innen nicht nur kurzfristig, sondern nachhaltig verbessern konnten.“