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Der heutige Beschluss darf nur Übergangslösung sein, bis die Bundesverfassung geändert wird!
Heute Vormittag wurde im Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtages der Antrag der Oppositionsparteien zur Direkten Demokratie diskutiert und. "Ohne den Druck von NEOS, FPÖ und SPÖ wäre die Debatte eingeschlafen und die Reparaturfrist vermutlich verstrichen. Erst unsere gemeinsame Initiative hat ÖVP und Grüne in Bewegung gebracht. Es ist gut, dass es jetzt einen einstimmigen Beschluss zu diesem wichtigen Thema gibt und die Mitbestimmung auf Gemeindeebene im größtmöglichen Umfang erhalten bleibt", freut sich NEOS-Landtagsabgeordneter Johannes Gasser über den Erfolg. "Eines ist aber auch klar: Der heutige Beschluss darf nur eine Übergangslösung sein. Es braucht eine Verfassungsänderung im Bund, damit wir wieder von einem vollumfänglichen Initativrecht von Vorarlbergs Gemeindebürger:innen sprechen können."
Mit dem heutigen Beschluss wird die Möglichkeit abgesichert, dass Bürger:innen Volksabstimmungen in Gemeinden initiieren können. Ob eine solche Volksabstimmung stattfindet, entscheiden die Gemeindevertretungen. Lehnen diese eine verbindliche Volksabstimmung ab, so findet zumindest eine Volksbefragung statt. "Der Vorschlag von ÖVP und Grünen lässt offen, was passiert, wenn die Gemeindevertretungen einfach keine Entscheidung fassen. Unser Vorschlag ist hier klarer und würde sicherstellen, dass Gemeindevertretungen Anträge auf Volksabstimmungen nicht einfach auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben können", zeigt der Landtagsabgeordnete der NEOS den wesentlichen Unterschied der beiden vorliegenden Gesetzestexte auf.
Dank an Zivilgesellschaft
Johannes Gasser zeigt in diesem Zusammenhang nochmals die nächsten Schritte auf: "Leider zeigt die türkis-grüne Bundesregierung bisher kein Interesse daran, die Bundesverfassung zu ändern. Hier gilt es aus den Bundesländern den Bedarf nach direktdemokratischer Mitbestimmung auf Gemeindeebene aufzuzeigen. Vorarlberg kann seiner Vorreiterrolle weiter gerecht werden. Ein besonderer Dank gilt hier den Bürger:innen aus der Zivilgesellschaft, z.B. aus dem Netzwerk ‚Volksabstimmungen über Volksabstimmungen‘, oder auch eigene Resolutionen der Gemeinden haben den Bedarf hier aktiv zu werden, mehr als deutlich aufgezeigt."
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