NEOS Gamon zum Budgetloch
NEOS Landesvorsitzende Claudia Gamon: Rechnungshof bestätigt unsere Forderung nach sparsamem Umgang mit Steuergeld
NEOS Landessprecherin Claudia Gamon: „Jeder Mensch ist Teil der Politik. Die Demokratie lebt davon und baut darauf auf, dass Menschen gemeinsam bestimmen, wie sie leben wollen. Vorarlberg braucht die gestärkte politische Beteiligung. Derzeit haben aber mehr als 40.000 Menschen in Vorarlberg keine Chance auf diese Teilhabe. Indem wir so viele Menschen von politischen Entscheidungsprozessen ausschließen, verhindern wir eine inklusivere Gesellschaft. Wir wollen, dass alle EU-Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg - nach einer zeitlichen Frist - ihr Wahlrecht ausüben können.“ NEOS bringen dazu einen Antrag im Vorarlberger Landtag ein.
Dass viele EU-Bürger:innen ohne österreichischen Pass außerhalb ihrer Wohngemeinde kein Recht auf demokratische Teilhabe haben, führe zu einer Ungleichbehandlung und zu einem wachsenden Demokratiedefizit, beschreibt Gamon die Auswirkungen des eingeschränkten Wahlrechts: „Menschen, die lange genug Zeit hatten, sich unser politisches System anzueignen, weil sie hier leben, arbeiten, ihren gesellschaftlichen Beitrag leisten und Steuern zahlen, sollten endlich auch ein Recht auf Mitbestimmung bekommen. Für uns NEOS bedeutet eine freie Demokratie, die Möglichkeit zu haben, an allen Wahlen teilzunehmen.“
„Wählen heißt Freiheit, Mitbestimmung und Mitgestaltung der Zukunft. Durch politische Partizipation fördern wir nicht nur die Integration der Menschen, sondern stärken auch den europäischen Gedanken. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass sich in Vorarlberg wohnhafte EU-Bürger:innen an demokratischen Prozessen beteiligen können. Dazu gehört die Möglichkeit zu wählen“, schließt sich NEOS-Europasprecherin Fabienne Lackner Gamon an. Lackner fordert die Landesregierung per Antrag auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass bundesverfassungsrechtliche Regelungen geschaffen werden, damit EU-Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg - nach Ablauf einer zeitlichen Frist - uneingeschränktes Wahlrecht ausüben können.
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