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 Leerstandsabgabe ist schwerer Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum!

Garry Thür: „Es gibt wesentlich wirkungsvollere Maßnahmen, um die Mobilisierung von leerstehenden Wohnungen zu erreichen.“

„Wir lehnen eine Leerstandsabgabe weiterhin ab, denn es bleibt ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum. Das Gesetz befindet sich noch in Begutachtung, fest steht noch nichts – das Kosten/Nutzenverhältnis des derzeitigen Entwurfes ist allerdings fragwürdig. Eine neue Steuer - und nichts anderes ist eine Leerstandsabgabe – erhöht die bereits zu hohe Steuer- und Abgabenquote für die Menschen im Land. Außerdem gibt es andere Maßnahmen, um eine Mobilisierung von leerstehenden Wohnungen zu erreichen. Umfragen zeigen klar, dass Vermieter:innen ihre Wohnung deswegen leer stehen lassen, weil das Mietrecht zu kompliziert ist und weil sie sich vor den steuerlichen Auswirkungen scheuen. Hier sollte man ansetzen. Das heißt, anstatt den Wohnungseigentümer:innen mit fragwürdigen Wirkungen Geld aus der Tasche zu ziehen, sollten wir auf sie zugehen und sie zum Teil der Lösung machen. Dies können wir etwa bei Quartiersentwicklungen erreichen oder durch das Projekt „Sicher Vermieten“, das Fahrt aufgenommen hat, nachdem mutiger in das Projekt investiert wurde.“ 

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