In der heutigen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten wird über die Ideen der ÖGK berichtet, verschiedene Gesundheitsleistungen von den Hausärzten in Spitalsambulanzen zu verlagern. Wenig Verständnis für die Position von Gesundheitslandesrätin Rüscher und der Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) hat NEOS-Landtagsabgeordneter Johannes Gasser: „Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen gehören zu einer wohnortnahen Versorgung dazu. Dafür muss man keine neuen spitalsnahen Strukturen aufbauen, sondern die Primärversorgung vor Ort stärken und modernisieren. Die Landesrätin muss endlich einen gesamtheitlichen Blick auf die Versorgung der Patienten entwickeln. Zurzeit geht es nur darum im eigenen Bereich Kosten zu reduzieren, statt die Patienten in den Mittelpunkt zu stellen.“
„Die Patientinnen und Patienten brauchen ärztliche Versorgung in der Nähe. Bessere Öffnungszeiten, Ausbildungsmöglichkeiten und begleitende Therapien erreicht man durch die Zusammenarbeit von Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern in Primärversorgungszentren vor Ort“, erläutert Gasser. „Die KBHG und Landesrätin Rüscher wollen hier aber einfach vorgelagerte Spitalsambulanzen schaffen, um die Patientinnen und Patienten vor den Spitälern abzufangen. Zahlen müsste dann statt dem Land die Krankenkasse. Weder für die Patienten, noch für die Ärzte im niedergelassenen Bereich, verbessert sich irgendwas. Es geht einzig und alleine darum, das Landesbudget auf Kosten der Krankenkasse zu sanieren“ skizziert der Landtagsabgeordnete der NEOS. Für Gasser erklärt die Positionierung auch das nicht vorhandene Interesse des Landes, die Schaffung von Primärversorgungseinheiten voranzutreiben: „Wenn in den nächsten Monaten die Ausschreibung nicht erfolgreich ist, kann sich auch die KHBG als Betreiber eines PVEs bewerben – dann können KHBG und Land ihre Pläne umsetzen.“
Besonders kritisch stößt Johannes Gasser in diesem Zusammenhang auch der Umgang mit der freiberuflichen Ärzteschaft auf: „Wenn das so weitergeht, werden Ärztinnen und Ärzte von der Selbstständigkeit in Abhängigkeit vom Land einziger Arbeitgeber gedrängt werden. Dabei ist die Selbstständigkeit der Ärzteschaft im niedergelassenen Bereich ein Grundpfeiler einer effizienten Gesundheitsversorgung.“