In einem Ausschussantrag forderte NEOS-Familiensprecher Johannes Gasser im heutigen Volkswirtschaftlichen Ausschuss des Landtages, dass private und betriebliche Betreuungsangebote dieselben Förderungsvoraussetzungen von Land und Gemeinden erhalten, wie kommunale Einrichtungen. Für private und betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen dürfe es finanziell keinen Unterschied machen, ob die betreuten Kinder auch in der Standortgemeinde der Einrichtung leben. „Viele Eltern wünschen sich bei der Betreuung ihrer Kinder mehr Flexibilität – sei es bei den Öffnungszeiten oder beim Standort. Die Landesregierung muss den Familien endlich die längst überfällige Wahlfreiheit zugestehen. Im Mittelpunkt müssen immer die Bedürfnisse der Familie stehen“, so NEOS-Familiensprecher Johannes Gasser.
Der Bedarf an Kinderbetreuung wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Man müsse die vorhandenen Ressourcen und Potenziale der privaten und betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen nutzen, anstatt diesen Einrichtungen und den Eltern einen Stein in den Weg zu legen und vom Wohlwollen der Gemeinden abhängig zu machen, ist Gasser überzeugt. Die Regierungsparteien ÖVP und Grünen haben immerhin erkannt, dass es Optimierungspotenziale bei der finanziellen Unterstützung von privaten Betreuungseinrichtungen geben könnte. Dieses soll nun evaluiert werden: „Private und betriebliche Einrichtungen müssen endlich dieselben Fördermöglichkeiten haben, wie kommunale Einrichtungen. Dass diese Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt ist, sagen wir schon seit Jahren und eigentlich wissen das auch die Regierungsparteien. Wozu braucht es also wieder eine Evaluierung, um zu sehen, wo es Verbesserungspotenzial gibt? Das kostet unnötig Zeit und Ressourcen. Wir wissen welche Baustellen wir haben, schließlich diskutieren wir darüber schon seit Jahren. Die Landesstatthalterin wäre hier seit Jahren am Zug, Nägel mit Köpfen zu machen“, so Johannes Gasser.