NEOS Gamon zum Budgetloch
NEOS Landesvorsitzende Claudia Gamon: Rechnungshof bestätigt unsere Forderung nach sparsamem Umgang mit Steuergeld
Der Verfassungsgerichtshof stellte 2008 fest, dass Agrargemeinschaften nicht die Eigentümer des Gemeindegutes sind, sondern dieses lediglich verwalten. Während das Urteil in Tirol umfangreiche Gesetzesänderungen zur Folge hatte, wurde in Vorarlberg eine Decke des Schweigens über die Causa gelegt.
2009 erklärte die Arbeitsgruppe des Landes, dass in Vorarlberg bereits die notwendigen Vereinbarungen zwischen Agrargemeinschaften und Gemeinden getroffen worden seien. Ein Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Siegbert Morscher im Auftrag der Stadt Feldkirch kommt zu einem anderen Schluss. Die rechtlich vorgesehenen und notwendigen Hauptteilungen hätten nie stattgefunden. „Es ist fragwürdige auf welcher Basis die Arbeitsgruppe 2008/2009 zu ihren Erkenntnissen gekommen ist, die sich stark von jenen Morschers unterscheiden“, so Gasser.
NEOS fordern aus diesem Grund die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe durch unabhängige Expert:innen prüfen zu lassen. Die Ergebnisse sollten bis spätestens Sommer 2023 vorliegen, so die Forderung der NEOS. „Die Diskussionen rund um die Agrargemeinschaften und besonders die Frage der Hauptteilungen ziehen sich nun schon mehrere Jahre. Gerade die Entwicklungen der letzten Monate haben wieder gezeigt, dass die ÖVP kein Interesse daran hat, die Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes umzusetzen. Stattdessen wird verzögert, verschleiert und vertuscht“, kritisiert Johannes Gasser.
Gasser kritisiert den Umgang der Feldkircher ÖVP mit dem Thema: „Die ÖVP-geführte Stadtregierung verweigert weitere Diskussionen, verhinderte trotz vermeintlicher Befangenheiten die Veröffentlichung des Gutachtens und versichert gegenüber der Agrargemeinschaft, dass ‚sich unter den jetzigen politischen Verhältnissen nichts ändern wird‘ – das ist billige Klientelpolitik!“ In Feldkirch wird nun von der ÖVP auf die Notwendigkeit einer Stellungnahme von Landesseite verwiesen. Auch die ÖVP-geführte Landesregierung verzögert und gibt in einer aktuellen Anfragebeantwortung keine rechtliche Beurteilung ab, da das Gutachten „erst eingelangt“ sei. „Das ist eine verkürzte Darstellung der Tatsachen. Das Gutachten ist in gleicher Form bereits vor Wochen dem Land zur Kenntnis gebracht worden! Worauf wartet man bitte noch?“, so Gasser. Für NEOS ist der Grund für die Verzögerungstaktik klar: „Die Ergebnisse des Feldkircher Gutachtens sind für das gesamte Land und seine Gemeinden relevant, in denen solche Vermögensauseinandersetzungen zwischen Gemeinden und Agrargemeinschaften stattgefunden haben. Schlussendlich geht es darum, dass alle Gemeindebürger von der Substanz dieser gemeinschaftlichen Flächen profitieren können und nicht nur Auserwählte. Wenig überraschend steht die ÖVP hier auf der Bremse!", so Gasser abschließend.
NEOS Gamon zum Budgetloch
NEOS Landesvorsitzende Claudia Gamon: Rechnungshof bestätigt unsere Forderung nach sparsamem Umgang mit Steuergeld
NEOS Gamon über Wallners Koalitionsentscheidung
NEOS Gamon über Wallners Koalitionsentscheidung: „Nachdem die ÖVP vor einer Machtübernahme der FPÖ gewarnt hat, holt sie diese jetzt in die Regierung“
NEOS legen bei der Landtagswahl 2024 erneut zu