
Fabienne Lackner zu Strafmündigkeit: „Früh und verbindlich eingreifen, statt Zwölfjährige ins Gefängnis zu sperren.“

Die Vorarlberger Landesregierung wird aufgefordert, von kurzfristigen, undurchdachten und undifferenzierten Einzelregelungen, wie der Sperrstunde ab 22.00 Uhr abzusehen. Es muss zukünftig jede Maßnahme auf ihre Wirkung analysiert werden. Damit einhergehend müssen Begleitmaßnahmen entwickelt werden, um die wirtschaftlichen Folgen zu minimieren. Es muss umgehend ein mittel- bis langfristig geltender Plan erstellt werden, der mögliche, kommende Szenarien (Ampelfarben) und deren daraus folgenden Maßnahmen aufzeigt. Diese Szenarien sind aus unserer Sicht gemeinsam mit den Expert_innen UND den Gastronomen zu erarbeiten. Nur so entsteht Planungssicherheit, die für unsere Vorarlberger Gastronominnen und Gastronomen essenziell ist.
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