
Lackner: Abschaffung der Leerstandsabgabe in der Steiermark muss auch Vorarlberg zum Umdenken bewegen

„Der VfGH hat Teile des Vorarlberger Baugesetzes zum Ortsbildschutz als verfassungswidrig aufgehoben, weil bei Abbruchverboten die wirtschaftliche Zumutbarkeit für Eigentümer:innen nicht berücksichtigt wird. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs soll nun als Anlass genutzt werden, das Vorarlberger Baugesetz zu Entbürokratisierung und zu vereinfachen. Eine Deregulierung ist das Gebot der Stunde: kürzere Verfahren, schlanke Nachweispflichten und eine Liberalisierung der Stellplatzpflicht, insbesondere bei Umbauten und der Schaffung von Wohnraum im Bestand. Jede Vorschrift, die das Bauen und somit das leistbare Wohnen unnötig verzögert oder verteuert, gehört auf den Prüfstand,“ so Fabienne Lackner.
Wir NEOS erwarten von der Landesregierung einen raschen Vorschlag zur Reparatur des Gesetzes. Es braucht nachvollziehbare Kriterien für die wirtschaftliche Zumutbarkeit und klare Regeln, mit denen Gemeinden rechtssicher entscheiden können. „Die bisherigen Vorschläge von ÖVP und FPÖ im Landtag produzieren vor allem eines: noch mehr Papier und zusätzliche Studien, statt konkrete Verbesserungen zu bringen. Dabei wäre es längst an der Zeit, das zugrunde liegende Gesetz grundlegend zu vereinfachen, unnötige Vorschriften zu streichen und bürokratische Hürden konsequent abzubauen.“