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NEOS-Anfrage zum Kinderschutz: Erreicht Hilfe in Vorarlberg jedes Kind rechtzeitig?

Fabienne Lackner
Fabienne Lackner
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© NEOS

In Vorarlberg wurden 2025 im Bundesländervergleich die wenigsten Gefährdungsabklärungen eingeleitet. NEOS wollen nun wissen, ob das ein Erfolg der Prävention ist oder ein Hinweis darauf, dass Gefährdungen unentdeckt bleiben. Mit einer umfassenden Anfrage an Landesrätin Barbara Schöbi-Fink wollen sie mögliche Lücken im Schutzsystem sichtbar machen.

 

Anlass ist der aktuelle Fall rund um den Kabarettisten Günther Paal alias „Gunkl“, gegen den wegen sexuellen Missbrauchs einer unmündigen Person und des Besitzes von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial Anklage erhoben wurde (Es gilt die Unschuldsvermutung). Der Fall rückt das Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder erneut in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte.


 

„Kinderschutz darf nicht erst beginnen, wenn ein Fall öffentlich wird. Im besten Fall gelingt es, Gewalt zu verhindern, bevor sie passiert. Wo das nicht gelingt, müssen Warnsignale früh erkannt und Kinder rasch erreicht werden“, betont NEOS-Landtagsabgeordnete Fabienne Lackner. Gerade bei sexualisierter Gewalt sei von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen. Kinderschutz sei zudem nicht Aufgabe einer einzelnen Stelle, sondern funktioniere nur, wenn alle hinschauen und gemeinsam handeln.


 

2025 wurden in Vorarlberg 1.664 Gefährdungsabklärungen eingeleitet, das sind lediglich drei Prozent aller Verfahren in Österreich. Auch gemessen an der Zahl der Minderjährigen liegt Vorarlberg deutlich unter dem Schnitt der anderen Bundesländer. Offen ist, ob das auf wirksame Prävention zurückzuführen ist oder ob Gefährdungen seltener erkannt und gemeldet werden. Genau dieser Frage geht die Anfrage nach.


 

NEOS wollen unter anderem wissen, woher Gefährdungsmeldungen kommen, wie viele Hinweise von Kindern und Jugendlichen selbst eingehen, wie lange Abklärungen dauern und wie oft es zu wiederholten Meldungen kommt. Ebenso im Fokus stehen Personal und Fallbelastung in der Kinder- und Jugendhilfe, Wartezeiten bei psychosozialen Angeboten sowie die Wirksamkeit bestehender Präventionsmaßnahmen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Beschwerde- und Vertrauensstrukturen für Kinder und Jugendliche. „Ein Hilfsangebot schützt nur dann, wenn Kinder davon wissen, es erreichen können und Vertrauen haben, sich jemandem anzuvertrauen. Genau das müssen wir überprüfen“, so Lackner.

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