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Steuerliche Klarheit für Schweizer Pensionen: Warum jetzt Transparenz für Grenzgänger:innen nötig ist

NEOS Gasser zur steuerlichen Behandlung Schweizer Pensionen: „Klarheit für Grenzgänger:innen – steuerliche Behandlung Schweizer Pensionen transparent machen.“

Johannes Gasser
Johannes Gasser
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© NEOS

Wien/Bregenz – Tausende Vorarlberger:innen beziehen ihre Pension aus der Schweiz, viele davon nach jahrzehntelanger Arbeit als Grenzgänger:innen. Ab 2026 kommt in der Schweiz erstmals eine zusätzliche, 13. AHV*-Pensionszahlung dazu. Für viele stellt sich daher eine ganz praktische Frage: Wie wird diese neue Zahlung in Österreich besteuert?

Um hier Rechtssicherheit und Transparenz zu schaffen, hat NEOS-Nationalratsabgeordneter Johannes Gasser eine parlamentarische Anfrage an Finanzminister Markus Marterbauer eingebracht. Insgesamt betrifft das Thema rund 50.000 Pensionen sowie 16.000 aktive Grenzgänger:innen in Vorarlberg.

Schritt zu mehr Verständlichkeit und Rechtssicherheit

Österreichische Pensionen werden 14-mal jährlich ausbezahlt und profitieren von der sogenannten "Sechstelbegünstigung". Viele ausländische Pensionen – darunter die AHV – werden hingegen nur 12-mal ausbezahlt, was zu einer steuerlichen Abweichung führt.
Mit der Einführung einer 13. AHV-Zahlung ab 2026 stellt sich nun die Frage, ob diese Zahlung im österreichischen Steuerrecht als Sonderzahlung anerkannt werden kann.

„Ziel unserer Anfrage ist es, für die betroffenen Grenzgängerinnen und Grenzgänger Rechtssicherheit zu schaffen. Viele Menschen in Vorarlberg möchten wissen, wie diese neue Zahlung steuerlich eingeordnet wird – und diese Klarheit müssen wir ihnen geben“, so Johannes Gasser. „Es geht darum, die bestehende Praxis transparent zu machen und zu prüfen, ob Anpassungen notwendig sind, um eine faire und klare Lösung zu gewährleisten. Gerade bei grenzüberschreitenden Pensionen ist verlässliche Information entscheidend“, so Gasser abschließend. 

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