Opposition bringt Antrag ein: Schluss mit fiktiver Archivierung - NEOS, Grüne und SPÖ wollen Umgehung der Informationsfreiheit beenden

© Brett Jordan
NEOS, Grüne und SPÖ bringen im Vorarlberger Landtag einen gemeinsamen Antrag ein, um der sogenannten „fiktiven Archivierung“ ein Ende zu setzen. Anlass für den Antrag der Landtagsabgeordneten Klubobfrau Claudia Gamon (NEOS), Eva Hammerer (Grüne) und Reinhold Einwallner (SPÖ) sei die Tatsache, dass sich die ÖVP-geführte Landesregierung nach wie vor weigert, brisante E-Mails herauszugeben, die Interventionen beim ÖVP-Wirtschaftsbund belegen.
„Was hier passiert, ist kein Verwaltungsdetail, sondern ein weiterer ÖVP-Versuch, Transparenzrechte auszuhebeln. Unter dem Deckmantel einer rechtlich höchst fragwürdigen „fiktiven Archivierung“ werden zentrale Unterlagen unter Verschluss gehalten. Besonders schwer wiegt das, weil es um Vorgänge im Umfeld des Wirtschaftsbundes geht – also genau um jenes System, das das Vertrauen in Politik und Verwaltung in Vorarlberg in den letzten Jahren massiv beschädigt hat“, begründen Gamon, Hammerer und Einwallner den Antrag.
Exemplarisch zeigt sich das Problem an den E-Mails des ehemaligen Landesstatthalters Rüdisser, der bereits 2019 aus dem Amt ausgeschieden ist. Bis heute wurden diese Unterlagen nicht ins Landesarchiv übernommen. Dies hält die Landesregierung bewusst aufrecht, um Informationsfreiheit zu umgehen.
Informationsfreiheit ist keine Fleißaufgabe
„Transparenz wurde in Vorarlberg nicht freiwillig geschaffen, sondern stets erst unter massivem Druck der Opposition und der Öffentlichkeit. Die „fiktive Archivierung“ ist der nächste Beweis dafür, wie wenig es der Landesregierung mit echter Offenheit ernst ist“, sind sich die Oppositionsparteien einig. „Die Landesregierung darf mit diesem Vorgehen nicht davonkommen. Wer E-Mails bewusst in einem rechtlichen Niemandsland parkt, um Informationsfreiheit zu verhindern, handelt politisch verantwortungslos und schadet dem Vertrauen in die Demokratie“, halten Gamon, Hammerer und Einwallner fest.
Mit dem Antrag fordern NEOS, Grüne und SPÖ klare gesetzliche und organisatorische Regeln: Unterlagen müssen entweder tatsächlich ins Landesarchiv übernommen werden oder bis dahin uneingeschränkt dem Informationsfreiheitsrecht unterliegen. Zudem braucht es ein rechtskonformes digitales Archivsystem mit klaren Zuständigkeiten, nachvollziehbaren Archivierungszeitpunkten und effektivem Rechtsschutz.
Statements der Abgeordneten
Claudia Gamon (NEOS): „Was die ÖVP hier betreibt, ist kein Versehen, sondern ein System. Brisante E-Mails werden bewusst in einer rechtlichen Grauzone gehalten, um Transparenz zu verhindern. NEOS steht für einen klaren Rechtsstaat: Entweder Dokumente sind ordnungsgemäß archiviert – oder sie müssen offengelegt werden. Diese Tricksereien untergraben Vertrauen und dürfen nicht folgenlos bleiben. Es wäre höchst an der Zeit für die ÖVP den Rechtsstaat, Gesetze und Urteile schlicht zu akzeptieren.“
Eva Hammerer (Grüne): „Trotz rechtskräftiger Verurteilungen wegen ihrer Machenschaften in der Wirtschaftsbundaffäre ist die ÖVP offenbar immer noch nicht bereit, endlich den Weg der konsequenten Offenlegung aller Informationen und der sauberen Politik einzuschlagen. Sie versucht vielmehr jedes noch so kleine Schlupfloch zu nützen, um weiterzumachen wie bisher. Damit muss Schluss sein. Die Vorarlbergerinnen und Vorarlberger haben ein Recht auf saubere Politik und darauf zu erfahren, was wirklich passiert ist“, betont Eva Hammerer, Kontrollsprecherin der Grünen.
Reinhold Einwallner (SPÖ): „Die Vorgänge rund um die Wirtschaftsbund-Mails haben gezeigt: Es gibt aktuell eine rechtliche Grauzone, wenn es um die Archivierung von elektronischen Unterlagen beim Land geht. Da die digitale Kommunikation in der Verwaltung weiter forciert wird, muss diese Lücke schnellstmöglich geschlossen werden. Nur so kann es jene Rechtssicherheit geben, die eine voll umfängliche Transparenz und parlamentarische Kontrolle zulässt.
Das fordern NEOS, SPÖ und Grüne:
Zugang zu allen relevanten Unterlagen sicherstellen: Die Landesregierung soll dafür sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger auf Antrag tatsächlich Einsicht in alle vorhandenen Unterlagen bekommen können – egal ob diese auf Papier oder digital vorliegen. Tricks oder Konstruktionen, mit denen Akten formal „ausgelagert“ werden, um den Informationszugang zu verhindern, sollen ausgeschlossen werden.
Keine „rechtsfreien“ Akten: Die Landesregierung soll sicherstellen, dass alle Unterlagen entweder korrekt im Landesarchiv liegen oder bis dahin klar dem Informationsfreiheitsrecht unterstehen.
Es darf keine Grauzone geben, in der Akten weder archiviert noch für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Modernes, transparentes digitales Archiv: Die Landesregierung soll ein rechtlich sauberes digitales Archivsystem einführen, in dem klar ist:
Wer für welche Unterlagen zuständig ist, wann Unterlagen archiviert werden, und dass Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte wirksam durchsetzen können, wenn ihnen Informationen zu Unrecht verweigert werden.



