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Stellungnahme NEOS Vorarlberg zum Prüfbericht der Wahlwerbung 2024

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© Christin Hume

Wir bedanken uns beim Landes-Rechnungshof für die umfassende und sorgfältige Prüfung der Wahlwerbung 2024. Transparenz sowie klare Regeln sind die Grundlage für Fairness und Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Wie der Landes-Rechnungshof in seinem Bericht ausführt, enthalten die Verschärfungen des Wahlwerbegesetzes drei zentrale Beschränkungen: die Wahlkampfkostenobergrenze, die zeitliche Begrenzung auf drei Wochen sowie die Begrenzung der Wahlwerbeplakate. NEOS Vorarlberg hat sich als einzige Partei an alle drei Vorgaben gehalten.

Der Prüfbericht zeigt leider deutlich, dass NEOS als einzige Partei die zeitliche Begrenzung der Wahlwerbung eingehalten hat. Die Verkürzung auf drei Wochen war ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Regelung. Wer sich nicht an die festgelegte Wahlwerbedauer hält, verschafft sich dadurch einen klaren Vorteil. Laut Bericht betrifft das insgesamt 30 Inserate oder Werbeeinschaltungen davon bei der FPÖ insgesamt 11 und bei den Grünen sogar 14. Damit wird ein wesentlicher Punkt der gesetzlichen Regelung nur von NEOS erfüllt.

Von Seiten der FPÖ wurden laut Bericht auch 45 Wahlplakate im Wahlkampf nicht gemeldet. Bei einer solch hohen Anzahl, stellt sich für uns die Frage, wie hier noch die Plakatobergrenze ordnungsgemäß kontrolliert werden kann und ob es in Zukunft nicht einer Nachschärfung oder Änderung bedarf. 

NEOS hat die Wahlkampfkostenobergrenze nicht nur eingehalten, sondern deutlich unterschritten und weist zugleich die wenigsten Fehlerhinweise aller wahlwerbenden Parteien auf. Insgesamt wurden bei NEOS drei Hinweise festgestellt. Selbstverständlich nehmen wir diese Hinweise ernst. Wir werden unsere buchhalterischen Abläufe entsprechend anpassen, um solche Zuordnungsfehler und technische Probleme künftig zu vermeiden und die Dokumentation noch klarer und eindeutiger zu gestalten.

Vorarlberg hat bewusst ein besonders strenges Gesetz geschaffen – mit klarer Begrenzung der Wahlwerbedauer, der Wahlkampfkosten und der Plakatwerbung. Genau diese drei zentralen Vorgaben wurden nur von NEOS vollständig eingehalten. Für uns NEOS steht daher fest, dass die derzeitigen Sanktionsmöglichkeiten in diesen zentralen Punkten noch unzureichend sind.

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