„Ruhe in Freiheit“: NEOS fordern Reform des Bestattungsgesetzes

Lackner: „Wo ein Mensch seine letzte Ruhe findet, sollen die Betroffenen entscheiden – nicht der Staat.“
„Abschied ist etwas zutiefst Persönliches. Immer mehr Menschen wünschen sich individuelle Formen des Gedenkens und der Bestattung statt starrer Vorgaben“, sagt NEOS-Landtagsabgeordnete Fabienne Lackner. Der kürzlich medial bekannt gewordene Fall eines Witwers, der die Urne seiner Frau nicht vollständig bei sich haben darf, zeige deutlich, wie weit das Gesetz an der Lebensrealität vorbeigehe.
Wer beispielsweise in Vorarlberg die Urne eines geliebten Menschen zu Hause behalten möchte, darf das nur teilweise. Ein Teil der Asche muss weiterhin auf einem Friedhof beigesetzt werden. NEOS wollen das ändern und haben im Landtag einen Antrag zur Reform des Vorarlberger Bestattungsgesetzes eingebracht.
Dass es auch anders gehe, beweisen laut Lackner andere Bundesländer und zahlreiche europäische Staaten. In Wien könne die Aufbewahrung einer Urne in der Wohnung genehmigt werden, in Tirol sei die Beisetzung auf eigenem Grund unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. In den Niederlanden, Tschechien und mehreren skandinavischen Ländern dürfen Angehörige die gesamte Asche dauerhaft zu Hause aufbewahren. „Die Würde der Verstorbenen leidet dort nicht darunter. Es gibt keinen überzeugenden Grund, Angehörigen diese Entscheidung abzunehmen – zumal es in anderen Bundesländern oder anderen europäischen Ländern längst nicht so restriktiv gehandhabt wird wie in Vorarlberg“, so Lackner.
NEOS fordern die Landesregierung daher auf, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die vollständige private Aufbewahrung von Urnen ermöglicht. Voraussetzung solle sein, dass die pietätvolle Verwahrung gewährleistet ist, der Wille der verstorbenen Person oder der nächsten Angehörigen vorliegt und keine öffentlichen oder gesundheitlichen Interessen entgegenstehen. „Das ist eine Frage von Selbstbestimmung und Respekt – bis zuletzt“, betont Lackner.




