Das starke Zusammenwachsen der 96 Vorarlberger Gemeinden stellt neue Anforderungen an die Raumplanung und Siedlungspolitik. Alte auf Konsum ausgerichtete Hauptplatzstrukturen allein funktionieren nicht mehr, zu sehr haben sich die Einkaufsmöglichkeiten verändert. „Der öffentliche Raum muss daher neu gedacht werden und sowohl als lokales Zentrum als auch im überregionalen Zusammenspiel über die Gemeindegrenzen hinaus mehr Aufmerksamkeit erhalten. Insbesondere die Entwicklung von Betriebsgebieten, die Sicherung von Grünland und die Gestaltung von Energieräumen sowie Verkehrsverbindungen müssen überregional gedacht und nachhaltig umgesetzt werden“, sagt NEOS-Raumplanungssprecher Garry Thür.
Thür bemängelt den fehlenden Plan, wie dieses Gesicht Vorarlbergs aussehen könne: „Die Bedeutung öffentlicher Räume wurde in Vorarlberg viel zu lange vernachlässigt. Das zeigt sich auch daran, dass offenbar nur rund die Hälfte der Gemeinden der Verpflichtung des Raumplanungsgesetzes nachgekommen ist, bis Ende 2022 räumliche Entwicklungspläne mit Quartiersentwicklungskonzepten vorzulegen. Auch im Landesrechnungsabschluss zeigt sich der mangelnde Fokus auf die Siedlungspolitik. Wie die Gemeinden ihre Ortskerne entwickeln wollen, wurde kaum berücksichtigt.“
Die Wahrnehmung öffentlicher Räume ist subjektiv, daher müsse ihre Ausgestaltung vielen sozialen Ansprüchen gerecht werden, so Thür: „Raumplanung muss nachhaltig mit positiven Wirkungen für unsere nächsten Generationen funktionieren und dabei Wirtschaft mit Umwelt verbinden sowie den sozialen Zusammenhalt, Freiräume und Erholungsgebiete sichern. Raumplanung muss heute einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben leisten. Eine überregionale Entwicklung von städtischen Gebieten, nachhaltigen Verkehrsadern, zielgerichteten Verdichtungszonen und Naherholungsräumen ist unerlässlich, damit diese auch in Zukunft bestehen können.“
Vor diesem Hintergrund fordern die NEOS nun in einem Antrag das Land auf, in Folge der Raumplanungsnovelle diese Woche übergeordnet durchzugreifen. Die Entwicklung zwischen Gemeinden muss berücksichtigt werden und überregionale Vorgaben im Zuge der Prüfung der Räumlichen Entwicklungspläne definiert werden.