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NEOS Gasser zum Equal-Pay-Day in Vorarlberg: "Die Freiheit der Frauen beginnt in ihren Geldbörsen!"

Als letztes aller Bundesländer findet morgen in Vorarlberg der Equal-Pay-Day statt. Für NEOS-Landtagsabgeordneten Johannes Gasser ist das beschämend: "Vorarlberg hat mit 23,3% die größten Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. In keinem anderen Bundesland ist dieser Unterschied so groß wie bei uns."

Vorarlberg hat nach wie vor einen massiven Aufholbedarf, um Lohnunterschiede weiter zu reduzieren: “Um den Gender Pay Gap ernsthaft bekämpfen zu können, braucht es vor allem ein Bewusstsein für die Ursachen, dieser Lohnunterschiede. Einer der Hauptgründe liegt darin, dass lange Erwerbsunterbrechungen, Kinderbetreuung und dauerhafte Teilzeitarbeit in Vorarlberg nach wie vor Frauensache sind. Daher braucht es endlich einen ganzheitlichen Zugang beim Thema Kinderbetreuung – arbeitsfreundliche Öffnungszeiten, so wenig Schließtage wie möglich und ein wirkliches Entgegenkommen für berufstätige Frauen. Ebenso müssen Männer ins Boot geholt werden: wir brauchen mehr Väterbeteiligung durch individuelle Ansprüche auf Karenz- und Kinderbetreuungsgelder", zeigt Gasser die derzeitigen Problemfelder auf.

Der NEOS-Landtagsabgeordnete erläutert, dass ein großer Teil der Gehaltsunterschiede erklärbar ist. "Die Unterschiede ergeben sich aus der einseitigen Belastung der Frauen, ausgelöst durch unzureichende Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein Schlüssel zu mehr Vereinbarkeit ist ein durchgängiges Kinderbetreuungsangebot, auf das Frauen sich verlassen können. Eine gut ausgebaute Kleinkindbetreuung alleine nützt nichts, wenn sich dann das Betreuungsangebot im Kindergarten und danach beim Übergang in die Volksschule massiv verschlechtert. Es braucht auch von Seiten der Landesregierung ein klares Bekenntnis zu einem verlässlichen, vielfältigen und familiengerechten Kinderbetreuungsangebot im Land", führt Johannes Gasser konkrete Bereiche auf, in denen die Landespolitik tätig werden muss und sieht einen dafür wesentlichen Baustein in einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung.

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