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Katharina Fuchs: Missstandsbericht ist vernichtendes Urteil über Langener Strafgebühren-Praxis

Katharina Fuchs
Katharina Fuchs
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© NEOS

NEOS-Bildungssprecherin Katharina Fuchs: „Kinderbetreuung muss Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen und eine gewisse Flexibilität mitbringen – genauso sieht es das Kinderbildungs- und betreuungsgesetz vor. Die Strafen in Langen bewirken jedoch das genaue Gegenteil.“

Der Missstandsbericht des Landesvolksanwalts zur umstrittenen „Aufwandspauschale“ in der Kinderbetreuung in Langen bei Bregenz ist für NEOS-Bildungssprecherin Katharina Fuchs ein vernichtendes Zeugnis für die Vorgangsweise der Gemeinde.

„Der Bericht ist eine sehr deutliche Abrechnung für Bürgermeister Kirchmann und seine Gemeindeführung. Eltern wurden mit empfindlichen Strafzahlungen unter Druck gesetzt – aber auf mehrfache Nachfrage konnte die Gemeinde offenbar nicht einmal belastbar darlegen, welches konkrete Problem damit eigentlich finanziell ausgeglichen werden soll. Wer Familien zur Kasse bittet, muss zumindest belegen können, wofür. Genau daran scheitert diese Regelung fundamental“, erklärt Fuchs.

Besonders schwer wiege, dass weder ein konkreter finanzieller Schaden noch zusätzliche Personal-, Überstunden- oder sonstige Mehrkosten nachvollziehbar nachgewiesen werden konnten. Auch die behauptete Notwendigkeit der Pönalen hält der rechtlichen Prüfung nicht stand. Bei Nichterscheinen eines angemeldeten Kindes laufen Förderung und Personaleinsatz weiter; bei verspäteter Abholung bestehen bereits reguläre Betreuungs- und Tarifstrukturen. „Zehn Euro für eine angefangene Viertelstunde – rechnerisch 40 Euro pro Stunde – haben mit den tatsächlichen Betreuungstarifen nichts mehr zu tun. Wenn gleichzeitig kein entsprechender Schaden nachgewiesen werden kann, ist das keine sachliche Kostenverrechnung, sondern eine Strafgebühr mit Abschreckungswirkung. Genau so darf eine Gemeinde mit Familien nicht umgehen“, so Fuchs.

Noch gravierender sei die Feststellung des Landesvolksanwalts, dass Eltern, die die Richtlinie nicht unterschreiben wollten, gezielt schlechter behandelt und teilweise bewusst nicht informiert worden seien. „Spätestens hier geht es nicht mehr um eine missglückte Gebührenordnung. Der Landesvolksanwalt stellt eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, eine willkürliche Benachteiligung und somit einen Missstand fest. Eine Gemeinde darf Bürgerinnen und Bürger nicht dafür abstrafen, dass sie eine rechtlich höchst fragwürdige Vertragskonstruktion nicht akzeptieren.“ Fuchs fordert die Gemeinde daher auf, die Richtlinie umgehend und ersatzlos zurückzunehmen sowie allfällige Verrechnungen ausschließlich auf eine transparente, nachweisbare und rechtlich einwandfreie Grundlage zu stellen. „Der Bürgermeister sollte diesen Bericht nicht kleinreden oder sich hinter angeblichen organisatorischen Problemen verstecken. Jetzt braucht es Einsicht, eine saubere Aufarbeitung und ein Ende dieser Praxis. Kinderbetreuung ist öffentliche Daseinsvorsorge – kein Erziehungsinstrument gegenüber Eltern.“

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