NEOS bringen Antrag gegen Langener Strafgebühren-Praxis ein

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NEOS bringen Antrag gegen Langener Strafgebühren-Praxis ein
NEOS-Bildungssprecherin Katharina Fuchs: „Familien brauchen Rechtssicherheit statt eines kommunalen Wildwuchses bei Pauschalen und Strafgebühren.“
Nach dem Missstandsbericht des Landesvolksanwalts zur umstrittenen Entgeltpraxis in der Kinderbetreuung in Langen bei Bregenz bringen NEOS einen Antrag in den Vorarlberger Landtag ein. Darin fordern sie eine aufsichtsrechtliche Klärung des konkreten Falls sowie landesweit einheitliche und rechtssichere Vorgaben für Zusatzentgelte.
Missstand in Langen muss aufgearbeitet werden
Die Gemeinde Langen hatte mit September 2025 eine sogenannte „Aufwandspauschale“ eingeführt. Der Landesvolksanwalt stellt die sachliche und rechtliche Grundlage dieser Praxis infrage. Die Gemeinde konnte weder die Häufigkeit der beanstandeten Fälle noch konkrete Zusatzkosten belastbar nachweisen. „Wer Familien zur Kasse bittet, muss nachvollziehbar belegen können, welcher konkrete Mehraufwand damit abgegolten wird. Genau daran scheitert diese Regelung. Ohne Schadensnachweis sind solche Pauschalen keine sachliche Kostenverrechnung, sondern Strafgebühren mit Abschreckungswirkung“, erklärt NEOS-Bildungssprecherin Katharina Fuchs. Besonders schwer wiegt für NEOS die Feststellung, dass Eltern, die die Richtlinie nicht unterzeichnet hatten, gezielt schlechter behandelt wurden. Der Landesvolksanwalt sieht darin eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung und eine Diskriminierung.
Einheitliche Regeln für ganz Vorarlberg
Mit ihrem Antrag fordern NEOS die Landesregierung auf, die aufgeworfenen Rechtsfragen im Rahmen der Gemeindeaufsicht zu klären und dem Landtag über die Umsetzung der Empfehlungen des Landesvolksanwalts zu berichten. Darüber hinaus soll das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz novelliert und die einschlägigen Förderrichtlinien angepasst werden. Künftig muss eindeutig geregelt sein, welche Zusatzentgelte – insbesondere für nicht in Anspruch genommene Betreuung und verspätete Abholung – zulässig sind. Gleichzeitig sollen deren Verhältnismäßigkeit, eine soziale Staffelung der Elternbeiträge und landesweit einheitliche Standards sichergestellt werden. Binnen sechs Monaten soll die Landesregierung über die gesetzten Schritte berichten.
„Der Fall Langen zeigt eine systemische Lücke. Es darf nicht vom Wohnort abhängen, ob Familien mit rechtlich fragwürdigen Pauschalen belastet werden. Kinderbetreuung ist öffentliche Daseinsvorsorge und ein zentraler Standortfaktor. Sie muss die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern und darf die notwendige Flexibilität von Eltern nicht bestrafen“, betont Fuchs. Kritik übt sie auch an der bisherigen Haltung der zuständigen Landesrätin Barbara Schöbi-Fink: „Die Landesrätin bezeichnet die Praxis selbst als kritisch und rechtlich bedenklich, zieht sich bei den Konsequenzen aber auf die Gemeindeautonomie zurück. Wenn die gesetzlichen Grundlagen des Landes solche Graubereiche offenlassen, muss das Land sie schließen. Familien brauchen transparente, leistbare und rechtssichere Kinderbetreuung – keine kommunale Lotterie bei Strafgebühren.“




