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Beschwerde gegen Bescheid der Agrarbehörde ist konsequenter Schritt

Fabienne Lackner
Fabienne Lackner
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© NEOS


„Uns geht es darum, eine langfristig tragfähige Lösung sowie Rechtssicherheit und Klarheit auch für zukünftige Generationen zu schaffen. Gerade beim Gemeindevermögen besteht die Verantwortung, offene Fragen verbindlich klären zu lassen. Deshalb ist es richtig und konsequent, gegen den Bescheid Beschwerde einzulegen und die Angelegenheit einer unabhängigen gerichtlichen Prüfung zuzuführen.

Der Bescheid bestätigt zwar, dass die Stadt Feldkirch im Jahr 1960 Eigentümerin des Gemeindeguts Altenstadt war. Die rechtliche Beurteilung der anschließenden Hauptteilung lässt wesentliche Fragen offen. Aus unserer Sicht hat die Agrarbehörde die einschlägige höchstgerichtliche Judikatur nur unzureichend berücksichtigt. Zudem wurde, wie eine NEOS-Anfrage an Landesrat Gantner ergeben hat, kein eigenes Sachverständigengutachten eingeholt.“ - NEOS-Stadträtin Lackner.

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