NEOS fordern endlich Klarheit für die Agrargemeinschaften: Experten sollen Lage beurteilen
Der Verfassungsgerichtshof stellte 2008 fest, dass Agrargemeinschaften nicht die Eigentümer des Gemeindegutes sind, sondern dieses lediglich verwalten. Während das Urteil in Tirol umfangreiche Gesetzesänderungen zur Folge hatte, wurde in Vorarlberg eine Decke des Schweigens über die Causa gelegt.